Ludwigs Jost, 1565

Name
Ludwigs /Jost/
Nachname
Jost
Vornamen
Ludwigs
Familie mit Eltern
Vater
1480
Geburt: vor 1480 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
er selbst
1565
Geburt: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1565Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ludwigs Jost + … …
er selbst
1565
Geburt: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1565Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Sohn
15431578
Geburt: vor 1543 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: um 1578Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
13 Jahre
Sohn
15551615
Geburt: vor 1555 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 21. September 1615Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tochter
1623
Geburt: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 28. September 1623Gießen, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod
Details zur Zitierung: I, 124
Notiz

[Genannt wird in den Centgerichts-Akten 1557: „Ludwigs Jost vom Lindiß“.(CGA, I, 103r)]
[1564 wird gerügt: „Jostch(en) Knecht mit sein pferd“.(I, 120)]
[1565 findet sich unter den „Schoff rugen“: „Deß wierdts Jostch(en) bub“; (CGA, I, 124)][Im gleichen Jahr wird auch Hans Schmidt als „der wierdt zum Lindiß“ bezeichnet.(I, 122)]

[Ich gehe davon aus, daß dieser „Ludwigs Jost“ der Vater von „Josten Hans“ ist. Sein Vater muß dann ein „Ludwig“ gewesen sein. Die Namen scheinen damals in dem kleinen Linnes fast wie im heutigen isländischen Namensrecht gegeben worden zu sein.]
[1502 werden bei Stumpf in Lindes genannt:
Christian Wiegeln Sone
Ludwig Wiegeln Sone
Es ist hier nicht klar, ob es sich dabei um die Brüder „Christian“ und „Ludwig“, beides Söhne eines „Wiegel“ handelt, oder ob ein namenloser Sohn eines „Christian Wiegel“ und ein ebenso namenloser Sohn eines „Ludwig Wiegel“ gemeint sind.
Ich tendiere zur ersten Variante.
Deshalb ist hier „Wiegels Ludwig“ als Vater von „Ludwigs Jost“ eingetragen.
Diese Annahme kann natürlich irrig sein.]